Sport

Vorwort

Der Sportunterricht im Land Brandenburg wird inhaltlich durch die Rahmenpläne Sport für Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe 1 sowie der gymnasialen Oberstufe geregelt. Die vorliegenden Empfehlungen wurden in über einjähriger Zusammenarbeit von Sportlehrerinnen, Sportlehrern sowie Sonderpädagogen der Staatlichen Schulämter Cottbus und Frankfurt/Oder erarbeitet. Die Ergebnisse basieren dabei auf einen intensiven Evaluationsprozess, jahrelangen persönlichen Erfahrungen und einer fundierten Zusammenarbeit sportwissenschaftlicher Bereiche.

Mein besonderer Dank gilt allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe Bewertung/ Zensierung, der Universität Potsdam- Bereich Sportwissenschaften und dem LISUM Berlin-Brandenburg-Abteilung 2 Unterrichtsgestaltung. Die nachfolgenden Empfehlungen zur Bewertung und Zensierung von Schülerleistungen im Sportunterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt“ Lernen“ sollen in keiner Weise dogmatisch angesehen und unreflektiert übernommen werden. Als unterrichtsbegleitendes Material im sonderpädagogischen und integrativen Bereich ersetzt es in keinem Falle den durch die Fachkonferenz Sport individuell erarbeiteten, auf die konkrete Schulsituation bezogenen eigenen Lehrplan Sport.Die Autoren sind sich darüber einig , dass eine objektive Bewertung und Zensierung von Schülerleistungen nur unter Beachtung vielfältigster sonderpädagogische Aspekte vorgenommen werden kann. Es wird unter anderem empfohlen, die Note 6 nur bei Leistungsverweigerung oder unentschuldigtem Fehlen zu erteilen. Neben der Benotung und dem Worturteil, welche das jeweilige Können bezogen auf die Lernziele und Lerninhalte zum Ausdruck bringen, sollten die individuellen Leistungsvoraussetzungen und Lernfortschritte, sowie das individuelle und soziale Lernverhalten signifikant in die Bewertung einfließen. Für konstruktive Hinweise und Vorschläge sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe unter der angegebenen Kontaktadresse dankbar.

Lutz Kunze  -Arbeitsgruppenleiter-

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